Positionspapier des ABB

Das Bündnis Berlin-Brandenburg für ein lebenswertes Berlin - Brandenburg wendet sich gegen den durch den Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) verursachten Fluglärm und die durch den Flugverkehr verursachten gesundheitsschädlichen Folgen. Wir sind der Auffassung, dass Schönefeld für einen Flughafenneubau der falsche Standort war und ist. Deswegen darf der Flughafen BER nur so betrieben werden, wie er geplant und genehmigt worden ist, insbesondere darf er wegen seiner unmittelbaren Stadtnähe nicht zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut werden. Zum Schutze der unmittelbar angrenzenden Wohnbevölkerung und aller Menschen in Berlin und Brandenburg muss ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr gelten.

Der Flughafen BER Schönefeld wurde als Flughafen für den regionalen Flugbedarf der Bundesländer Berlin und Brandenburg planfestgestellt und genehmigt. Nun soll er jedoch als internationales Drehkreuz betrieben werden. Der Flughafen, der jetzt Realität werden soll, hat nichts mit dem Flughafen zu tun, der von der Politik und den zuständigen Behörden geplant, angekündigt und bewilligt wurde.

Die Divergenzen zwischen genehmigtem und in Wahrheit beabsichtigtem Flughafen sind so erheblich, dass der Planfeststellungsbeschluss abwägungsfehlerhaft und rechtswidrig ist:

Wir sind überzeugt, dass Flughafengesellschaft und Planfeststellungsbehörde bereits bei der Genehmigung wussten, dass sie in Wahrheit einen viel größeren und lärmintensiveren Flughafen betreiben wollten, als sie im Planfeststellungsverfahren sowie gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bundesverwaltungsgericht angegeben haben. Betreibergesellschaft und Landesregierungen haben bewusst irreführende Angaben gemacht, um Öffentlichkeit und Gerichte zu täuschen und die Genehmigung zu erlangen. Das wahre Vorhaben wurde verschleiert. Zur Überflugsituation und zur Lärmbelastung anfragenden Bürgerinnen und Bürgern wurden bis zum 6. September 2010 vom Flughafen falsche und irreführende Informationen (Pläne) ausgehändigt.

Der Flughafen wurde nur als "mittelgroßer Verkehrsflughafen" (Bundesverwaltungsgericht) geplant, um den stadtnahen Standort Schönefeld überhaupt erst zu ermöglichen. Das Konzept eines internationalen Drehkreuzes, das in Sperenberg oder Jüterbog hätte verwirklicht werden können, wurde im Genehmigungsverfahren ausdrücklich fallengelassen. Die Menschen in der Region müssen sich darauf verlassen können, dass das, was geplant, angekündigt und genehmigt wurde, Gültigkeit hat. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ein internationales Drehkreuz nicht am Standort Schönefeld, also inmitten einer dichtbesiedelten Region, verwirklicht wird.

Die Pläne für eine dritte Startbahn sind schon fertiggestellt, werden aber geheim gehalten. Die um mehr als 30° abknickenden Flugrouten vom 6. September 2010 und vom 4. Juli 2011 dienen der Ermöglichung einer mittigen dritten Startroute über Potsdam/Havelseen im Westen und Gosen im Osten für die dritte Startbahn.

Daher fordert das Bündnis Berlin-Brandenburg gegen Fluglärm:

  1. Für den BER Schönefeld muss ein uneingeschränktes Nachtflugverbot für Flüge von 22:00 bis 06:00 Uhr festgeschrieben werden.
  2. Wenn der Wirtschaftsstandort Berlin/Brandenburg tatsächlich ein internationales Flughafen-Drehkreuz benötigt, mögen die Landesregierungen und der Bund einen hierfür geeigneten, zusätzlichen Standort finden und schnellstmöglich die entsprechenden Planungen dafür veranlassen. Wegen der vorherrschenden Windrichtungen darf dieser Flughafen nicht westlich oder östlich Berlins liegen, sondern er muss deutlich südlich von Berlin außerhalb des Autobahnringes liegen.
  3. Der BER Schönefeld darf nur so betrieben werden, wie er genehmigt wurde. Die Anzahl der Umsteigepassagiere muss auf maximal 10 Prozent am Gesamt- Passagieraufkommen beschränkt bleiben. Frequenz, Destinationen- und Flugroutenmix und Betriebsverfahren müssen so festgelegt werden, dass lediglich der Flugbedarf von Berlin und Brandenburg gedeckt wird. Der BER muss ein mittelgroßer Flughafen für die Region bleiben. Ein internationales Drehkreuz ist an diesem Standort nicht möglich. Dies muss in der Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm/Staatsvertrag) verbindlich festgeschrieben werden.
  4. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den durch die Planfeststellung und das Bundesverwaltungsgericht festgelegten Schutz- und Entschädigungszonen leben, müssen noch vor Betriebsbeginn umfassenden Schallschutz nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erhalten. Die Entschädigungszahlungen müssen sich an einem Konzept eines Gesamtverlustes orientieren (Gesamtverlust = materieller und immaterieller Schaden). Den Schwerbetroffenen ist die Umsiedlung in von Fluglärm freie Regionen zu ermöglichen.
  5. Transparenz aller Vorgänge in und um den Flughafen, inklusive der entstandenen und noch zu erwartenden Kosten.
  6. Beschlossen in Schönefeld am 19. Oktober 2011


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